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Strafrecht

Wir beraten Sie umfassend in allen Gebieten des Strafrechts, sowohl in allgemeinen Strafrechtssachen, Jugendstrafsachen, Betäubungsmitteldelikten, als auch in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten.

 

Einige Rechte sind Beschuldigten ohne Rechtsanwalt verwehrt

 

In sämtlichen Bereichen des Strafrechts kann der anwaltliche Beistand für den Mandanten von existenzieller Bedeutung sein. Ohne Anwalt hat der Beschuldigte beispielsweise nicht das Recht, in die Akten der Strafverfolgungsbehörde Einsicht zu nehmen. Dies ist allerdings erforderlich, um  sich ein Bild über den Ermittlungsstand der Staatsanwaltschaft zu machen, die Beweislage einzuschätzen oder die Aussagen der Zeugen und Mitbeschuldigten zu erfahren, um ggfs. bestehende Widersprüche aufzudecken zu können.

 

 

Richter und Hammer

 

Ohne Rechtsanwalt werden oft gravierende Fehler begangen

 

Daher empfiehlt es sich gerade im Strafrecht, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen und sich bereits im Ermittlungsverfahren durch ihn vertreten zu lassen. Der Verteidiger ist im Strafverfahren der Einzige, der dem Beschuldigten zur Seite steht.

Ohne anwaltlichen Beistand werden bereits im Ermittlungsverfahren häufig gravierende Fehler begangen, die später nur noch schwer zu beheben sind. Die Beschuldigten wissen oftmals nicht, welche Rechte Ihnen gegen Maßnahmen des Staates zustehen, oder dass Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht haben, und Sie sich nicht verdächtig machen, wenn Sie die Aussage verweigern.

 

 

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