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Steuerstrafrecht

Lange Zeit galt Steuerhinterziehung nur als Kavaliersdelikt, die in der ein oder anderen Form doch jeder machen würde. Nicht erst die Strafverfahren gegen zahlreiche Prominente haben mittlerweile aber verdeutlicht, dass sich dahingehend Gesetzgebung und Rechtsprechung in den letzten Jahren massiv verschärft haben. Beim Geld hört der Spaß für diesen Staat auf. 

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Kenntnisse im Steuer- und im Strafrecht sind unerlässlich 

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Für die Strafverteidigung stellt das Steuerstrafrecht dabei eine besondere Herausforderung dar. Der Grund liegt darin, dass es hier zu einer Vermengung von materiellem Steuerrecht (EStG, UStG etc.) , steuerlichem Verfahrensrecht (AO) und allgemeinem Strafrecht (StGB, StPO) kommt.

Ohne Kenntnisse in all diesen Rechtsgebieten ist eine effektive Strafverteidigung von vornherein zum Scheitern verurteilt. Die wenigsten Strafverteidiger sind im allgemeinem Steuerrecht jedoch derart bewandert, dass sie gegenüber den Finanz- und Strafverfolgungsbehörden auf Augenhöhe argumentieren können. Betriebsprüfung und Steuerfahndung haben dann leichtes Spiel. 

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Ich biete Ihnen eine Doppelqualifizierung als ehemaliger Finanzbeamter und Rechtsanwalt

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Hier kommt Ihnen meine Doppelausbildung als Rechtsanwalt und ehemaliger Finanzbeamter (Diplom-Finanzwirt (FH) zu Gute. Ich kann Ihnen bei der Erstellung von Selbstanzeigen, der proaktiven Prüfung steuerrechtlicher Sachverhalte oder der Beendigung von Steuerstrafverfahren behilflich sein. Die Hinzuziehung weiterer kostspieliger Experten (z.B. Steuerberater) ist daher in vielerlei Fällen nicht von Nöten. 

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