Rechtsanwaltskanzlei
Falk-Christian Barzik
Recht und Steuern aus einer Hand
Rechtsgebiete
Die Kanzlei Falk-Christian Barzik berät Sie grundsätzlich in allen Ihren aufkommenden Rechtsfragen.
Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit haben wir dabei auf die Beratung von Unternehmern und Einzelpersonen im Zivil-, Wirtschafts-, Arbeits-, Miet-, Verkehrs- und Steuerrecht gelegt.
Jedoch vertreten wir Ihre Interessen gerne auch in anderen Rechtsgebieten oder vermitteln Sie an einen kompetenten Kollegen.
Arbeitsrecht
Sie sind gekündigt worden und wissen im Moment nicht wo Ihnen der Kopf steht?
Wir beraten Sie gerne und prüfen die Kündigung Ihres Arbeitgebers auf Ihre Rechtmäßikeit. Vielleicht besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder zumindest kann eine angemessene Abfindung noch ausgehandelt werden.
Verkehrsrecht
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Sie sind Opfer eines Verkehrsunfalls geworden und wissen jetzt nicht was zu tun ist?
Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche oder der Abwehr unberechtigter Ersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Steuerberaterhaftung
Die Komplexität des Steuerrechts sorgt dafür, dass Steuerberatern bei der Wahrnehmung der steuerlichen Interessen ihrer Mandanten gelegentlich Fehler unterlaufen.
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Mitunter können diese Fehler zu erheblichen steuerlichen und vermögensrechtlichen Nachteilen wie Geldstrafen, Hinterziehungszinsen oder Verspätungszuschlägen führen. Unsere Kanzlei vertritt dahingehend sowohl Steuerberater als auch Steuerpflichtige.
Steuerrecht
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Als ehemaliger Finanzbeamter und Diplom-Finanzwirt (FH) habe ich einen besonderen Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf das Steuerrecht gelegt.
Ich berate und vertrete Sie dabei insbesondere in Eisnpruchsverfahren gegen die Finanzbehörden oder begleite Sie bei Betriebs- und Sonderprüfungen.
Sollte es hart auf hart kommen, vertrete ich Ihre Interessen auch vor den Finanzgerichten.
Mietrecht
Sie haben Streitigkeiten mit einem Mieter oder Ihrem Vermieter. Sie wollen die Miete mindern oder Ihre einbehaltene Kaution zurück?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.
Steuerstrafverfahren
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Im Rahmen des Steuerstrafrechts vertreten und verteidigen wir unsere Mandanten im Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung in Bezug auf alle Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten , insbesondere der Steuerhinterziehung.
Des Weiteren beraten wir auch in Fragen der Selbstanzeige im Sinne von § 371 der Abgabenordnung.