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Steuerberaterhaftung 

Der Steuerberater soll im idealen Fall seinen Mandanten bei der Erfüllung und Gestaltung seiner steuerlichen Pflichten beraten, leiten und unterstützen. Die Komplexität des Steuerrechts, sowie der in der Branche der Steuerberater übliche Zeitdruck angesichts der Vielzahl der Mandate, bringt es jedoch gelegentlich mit sich, dass auch dem versiertetsten Steuerberater schwerwiegende Fehler unterlaufen.

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Mitunter kann dies für den Mandanten erhebliche finanzielle Folgewirkungen haben, für die der Steuerberater ggfs. zivilrechtlich in Anspruch genommen werden kann. Typische Auslöser der Steuerberaterhaftung sind dabei:

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  • Falsche Beratung/Gestaltung aufgrund fehlender Rechtskenntnisse

  • Risikoberatung des Mandanten ohne entsprechende Aufklärung

  • fehlerhaftes Erstellen von Steuererklärungen und Bilanzen

  • verspätete Abgabe von Erklärungen aufgrund von kanzleiinternen Versäumnissen

  • Anstrengung aussichtsloser Klageverfahren

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Typische ersetzbare Vermögensschäden sind dabei z.B. zu Geldstrafen,- auflagen in Steuerhinterziehungsverfahren, Verspätungszuschläge, Hinterziehungszinsen oder Säumniszuschläge. Unsere Kanzlei vertritt dahingehend sowohl Mandanten, die gegen ihren Steuerberater vorgehen möchten, als auch Steuerberater, die sich gegen ungerechtfertigte Ansprüche von Mandanten zur Wehr setzen möchten.

 

Als ehemaliger Finanzbeamter verfügt Herr Barzik insoweit über die notwendigen rechtsgebietsübergreifenden Kenntnisse um diese spezielle Form von Zivilprozessen kompetent führen zu können.

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