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Mietrecht

Das Mietrecht beinhaltet insbesondere die Vertretung von Mieter und Vermieter im Wohnraummietrecht, Gewerbemietrecht und im Pachtrecht.

 

Gerade im Mietrecht kommt es oft zu Streitigkeiten zwischen den beteiligten Mietparteien. Ob wegen unterlassener Mängelbeseitigung, Mietminderung, einbehaltenen Kautionen, ausgesprochenen Kündigungen oder Schadensersatzforderungen.

Oft kann hier die Einschaltung eines Rechtsanwaltes die angespannte Situation zwischen den Parteien entschärfen und doch noch eine nicht mehr für möglich gehaltene aussergerichtliche Einigung herbeiführen. 

 

 

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Die Rechtzeitige Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes kann Eskalation eines Streits noch verhindern

 

Zudem kann man viele spätere Streitpunkte bereits verhindern, wenn man bei Zeiten einen Rechtsanwalt hinzuzieht. So sollten Sie beispielweise als gewerblicher Mieter/Pächter Ihren Mietvertrag bereits im Vorfeld einer Unterzeichnung prüfen lassen. Denn hier gibt es viele Stolperfallen, die gerade Existenzgründern schnell zum Verhängnis werden. So sind beispeilsweise im Gewerberaummietrecht langfristige Zeitmietverträge die Regel, die der Gewerbemieter nicht einseitig durch Kündigung wieder vorzeitig beenden kann.

Der gewerbliche Mieter müsste daher grundsätzlich bis zum Ablauf des gewerblichen Mietvertrages (teilweise noch jahrelang) die vereinbarte Miete weiterhin leisten. Dies gilt auch dann, wenn das Geschäft vielleicht sogar wegen Erfolglosigkeit bereits schon wieder aufgegeben wurde. Die Prüfung des Vertrages und die Aufnahme entsprechender Klauseln können hier die wirtschaftliche Existenz retten. Wurden entsprechende Klauseln nicht vereinbart, lassen sich vielleicht jedoch in manchen Fällen auch noch andere Wege finden, um die Laufzeit zu verkürzen.

 

Lässt sich eine Einigung nicht erzielen, vertreten wir Sie engagiert vor Gericht

 

Manchmal läßt sich trotz guten Willens eine außergerichtliche Einigung nicht erzielen. In diesem Fall vertreten wir Ihre Interessen nachhaltig und engagiert vor den zuständigen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten.

Wie auch in anderen Rechtsbereichen unserer Kanzlei vertreten wir auch im Mietrecht Vertreter beider Parteien, sprich die Interessen von Gebäudeeigentümern/Vermietern wie auch die der Mieter. In dieser Handlungsweise liegt kein Widerspruch, sondern sie bewahrt uns vor einer einseitigen Betrachtungsweise und ermöglicht es uns, diese erworbenen Kenntnisse gewinnbringend für Sie einzubringen.

 

Unsere Leistungen können dabei insbesondere folgender Art sein:

 

  • Vertragsentwurf

 

  • Vertragsprüfung sowie Vertragsverhandlung von Miet- und Pachtverträgen

 

  • (vorzeitige) Beendigung des Miet-/Pachtverhältnisses

 

  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Räumungen

 

  • Mängelbeseitigung, Mietminderung, Schadensersatz, Betriebs- und Heizkosten

 

 

 

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